Auf einen Blick
- Für wen
- Kinder im Wachstum, häufig im Wechselgebiss.
- Tragezeit
- Häufig etwa 12 bis 16 Stunden täglich, nachmittags und nachts.
- Dauer
- Häufig mehrere Monate bis etwa eineinhalb Jahre, Kontrolle etwa alle 10 Wochen.
- Kasse
- Ab KIG 3, 20 Prozent Eigenanteil, nach planmäßigem Abschluss erstattet.
Aufbau
So ist eine herausnehmbare Spange aufgebaut
- Kunststoffplatte
- Kleine Schraubein der Mitte
- Halteklammernan den Backenzähnen
- Drahtbogenvor den Frontzähnen
Wie die Spange wirkt
Je nach Spange wirken kleine Schrauben, Federn oder Drähte mit gezielten Kräften auf Zähne und Zahnbögen. Andere Geräte nutzen zusätzlich die Aktivität von Lippen, Zunge und Kaumuskulatur, um während des Wachstums die Lage und Entwicklung der Kiefer positiv zu beeinflussen.

Ab welchem Alter, wie lange am Tag
Das richtige Alter richtet sich weniger nach dem Geburtstag als nach der jeweiligen Fehlstellung und dem Entwicklungsstand des Kindes. Häufig kommen herausnehmbare Zahnspangen im Wechselgebiss und während der Wachstumsphase zum Einsatz. Je nach Gerät ist meist eine konsequente Tragezeit am Nachmittag und in der Nacht erforderlich, häufig etwa 12 bis 16 Stunden täglich. Die genaue Tragezeit legen wir individuell fest.

Tragezeit
Am Nachmittag und in der Nacht
- Nachmittag und Nachtje nach Gerät meist eine konsequente Tragezeit
- Etwa 12 bis 16 Stunden täglichhäufig, die zarten Enden stehen für den Spielraum
Ablauf
Am Anfang schauen wir uns Zähne, Kiefer und Biss genau an und entscheiden, ob eine herausnehmbare Spange die passende Behandlung ist. Wenn eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist, erstellen wir den Behandlungsplan und reichen den Antrag bei der Krankenkasse zur Genehmigung ein. Nach der Genehmigung wird die Spange individuell angefertigt und regelmäßig kontrolliert und angepasst. Meist sehen wir uns dafür etwa alle 10 Wochen. Je nach Fehlstellung, Wachstum und Mitarbeit dauert diese Behandlungsphase häufig mehrere Monate bis etwa eineinhalb Jahre. Manchmal schließt sich später noch eine weitere kieferorthopädische Behandlung an.

Ablauf
Der Weg mit der herausnehmbaren Spange
- UntersuchungZähne, Kiefer und Biss
- BehandlungsplanAntrag bei der Krankenkasse zur Genehmigung
- Anfertigungdie Spange wird für Ihr Kind angefertigt
- Kontrolle und Anpassungmeist etwa alle 10 Wochen
Für wen sie geeignet ist
Herausnehmbare Zahnspangen eignen sich besonders für Kinder im Wachstum, wenn bestimmte Zahnstellungen, Zahnbogenformen oder die Lage der Kiefer zueinander beeinflusst werden sollen. Bei ausgeprägten oder komplexen Zahnfehlstellungen reicht eine lose Spange allein jedoch häufig nicht aus. Ganz wichtig ist außerdem die Mitarbeit: Eine herausnehmbare Spange kann nur wirken, wenn sie regelmäßig und ausreichend lange getragen wird.
Was Eltern am häufigsten fragen
„Muss mein Kind die Spange wirklich jeden Tag tragen? Tut sie weh? Und übernimmt das die Krankenkasse?“ Das sind Fragen, die wir sehr häufig hören. Ein leichtes Druckgefühl zu Beginn oder nach einer Anpassung kann normal sein, und für den Behandlungserfolg ist regelmäßiges Tragen besonders wichtig. Ob die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung übernimmt, richtet sich nicht nach der Art der Spange, sondern nach Art und Ausmaß der Fehlstellung.
Was die Kasse zahlt
Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung grundsätzlich ab KIG 3 bis KIG 5. Bei KIG 1 und 2 besteht in der Regel keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse. Während einer genehmigten Behandlung zahlen Eltern zunächst den gesetzlich vorgesehenen Eigenanteil von 20 Prozent; nach planmäßigem Abschluss wird dieser von der Krankenkasse zurückerstattet. Für das zweite und jedes weitere gleichzeitig behandelte Kind im Haushalt beträgt der Eigenanteil 10 Prozent. Optionale Mehr- oder Zusatzleistungen können zusätzliche private Kosten verursachen.
Was die Krankenkasse übernimmt und wie der erste Termin bei uns abläuft, erklären wir auf den Seiten Kosten und Kassenleistung und Ablauf. Einen Überblick über die Behandlung von Kindern und Jugendlichen finden Sie auf einer eigenen Seite.
Kasse
Eigenanteil und Erstattung
1Während der Behandlung
Eltern zahlen zunächst 20 Prozent Eigenanteil
2Nach planmäßigem Abschluss
Die Krankenkasse erstattet den Eigenanteil
10 Prozent Eigenanteil für das zweite und jedes weitere gleichzeitig behandelte Kind im Haushalt

