Kinder und Jugendliche mit gesetzlicher Krankenkasse
Die Kasse übernimmt die Behandlung, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Das Kind ist bei Behandlungsbeginn unter 18 Jahre alt, und die Fehlstellung fällt in die Indikationsgruppe 3, 4 oder 5.
Was sind Indikationsgruppen? Die Krankenkassen teilen Fehlstellungen in fünf Stufen ein, die KIG-Stufen. Man kann sie sich wie eine Skala vorstellen:
- KIG 1
leichte Abweichung, eher eine Frage der Ästhetik. Keine Kassenleistung.
- KIG 2
geringe Fehlstellung, eine Behandlung kann sinnvoll sein, wird aber nicht von der Kasse bezahlt.
- KIG 3
ausgeprägte Fehlstellung, medizinisch notwendig. Kassenleistung.
- KIG 4
stark ausgeprägte Fehlstellung. Kassenleistung.
- KIG 5
sehr stark ausgeprägte Fehlstellung. Kassenleistung.
- KIG 1
leichte Abweichung, eher eine Frage der Ästhetik. Keine Kassenleistung.
- KIG 2
geringe Fehlstellung, eine Behandlung kann sinnvoll sein, wird aber nicht von der Kasse bezahlt.
- KIG 3
ausgeprägte Fehlstellung, medizinisch notwendig. Kassenleistung.
- KIG 4
stark ausgeprägte Fehlstellung. Kassenleistung.
- KIG 5
sehr stark ausgeprägte Fehlstellung. Kassenleistung.
Die Einstufung nehmen wir bei der ersten Untersuchung vor und erklären sie Ihnen.
Der Eigenanteil: Während der Behandlung stellt die Kasse 80 Prozent der Kosten direkt mit uns ab. 20 Prozent zahlen Sie zunächst selbst, wir rechnen sie quartalsweise mit Ihnen ab. Ist ein zweites Kind Ihrer Familie gleichzeitig in Behandlung, sind es für dieses Kind 10 Prozent. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet die Kasse Ihnen den gesamten Eigenanteil zurück. Deshalb ist es wichtig, die Behandlung nicht abzubrechen.
Zusatzleistungen: Die Kasse zahlt die Regelversorgung, zum Beispiel Metallbrackets. Wünschen Sie zahnfarbene Keramikbrackets, Aligner statt fester Spange oder besonders komfortable Bögen, ist das eine Mehrleistung, die Sie selbst tragen. Wir vereinbaren jede Mehrleistung vorher schriftlich mit Ihnen. Ohne Ihre Unterschrift entsteht kein Zusatzkostenpunkt.
KIG 1 und 2: Was, wenn die Kasse nicht zahlt?
Dann ist eine Behandlung trotzdem möglich, als Privatleistung. Sie bekommen einen Heil- und Kostenplan nach der Gebührenordnung für Zahnärzte, mit dem Sie bei einer Zahnzusatzversicherung nachfragen können. Viele Zusatztarife übernehmen kieferorthopädische Leistungen bei Kindern, wenn der Vertrag vor Behandlungsbeginn und vor Feststellung der Fehlstellung abgeschlossen wurde.
Erwachsene
Für Erwachsene ist Kieferorthopädie in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Einzige Ausnahme: schwere Kieferfehlstellungen, die nur in Kombination mit einer Kieferoperation zu behandeln sind. Alle anderen Behandlungen sind Privatleistungen. Die Höhe hängt von Aufwand, Dauer und Methode ab. Sie erhalten vor Beginn einen schriftlichen Heil- und Kostenplan, in dem alles aufgeschlüsselt ist.
Privat versichert
Private Krankenversicherungen erstatten kieferorthopädische Behandlungen je nach Tarif ganz oder teilweise, bei Kindern häufig vollständig. Reichen Sie den Heil- und Kostenplan vor Beginn bei Ihrer Versicherung ein, dann wissen Sie vorher, was übernommen wird. Beihilfeberechtigte beachten die jeweiligen Beihilfevorschriften.
Was Sie bei uns nie erleben
Kosten, die nicht vorher besprochen wurden. Eine Behandlung, die Sie nicht verstanden haben. Und einen Verkaufsdruck beim ersten Termin.
Weitere Antworten, etwa zur Dauer der Behandlung und zum ersten Termin, finden Sie in den häufigen Fragen.
Stand: Oktober 2026
